Einspeisevergütung 2027 – die realistische PV-Prognose für das neue Jahr

Einspeisevergütung 2027 – die realistische PV-Prognose für das neue Jahr

Für neue Solaranlagen steht ein großer Umbruch bevor, denn die feste Förderung soll auslaufen. Was bei der Einspeisevergütung 2027 nach heutigem Stand zu erwarten ist, ordnet dieser Überblick ein.

Lange war die Rechnung bei Solaranlagen auf dem eigenen Dach angenehm einfach: Strom erzeugen, Überschüsse ins Netz schicken, 20 Jahre lang einen festen Betrag erhalten. Genau dieses Modell will die Bundesregierung für neue Anlagen nun beenden.

Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, die Richtung ist aber klar. Für die Einspeisevergütung 2027 lassen sich daher schon recht realistische Szenarien beschreiben.

Einspeisevergütung 2027 in Kürze

Die zentralen Punkte lassen sich kurz zusammenfassen.

  • Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 behalten ihre feste Vergütung für 20 Jahre.
  • Für neue Kleinanlagen soll die feste Einspeisevergütung ab 2027 entfallen.
  • Geplant ist eine befristete Übergangszahlung von höchstens 36 Monaten.
  • Der Gesetzentwurf ist noch nicht verabschiedet und kann sich ändern.
  • Eigenverbrauch wird für die Wirtschaftlichkeit noch wichtiger.

Um die geplanten Änderungen einordnen zu können, hilft ein Blick auf das bisherige System.

Wie die Vergütung bisher funktioniert

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt, wie viel Geld es für eingespeisten Solarstrom gibt. Der Satz hängt von Anlagengröße und Inbetriebnahme ab und gilt dann für 20 Jahre.

Seit Februar 2024 sinken die Sätze für Neuanlagen alle sechs Monate um 1 Prozent. Die aktuellen Fördersätze für Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2026 sehen so aus:

Anlagengröße Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
10–40 kWp 6,66 ct/kWh 10,25 ct/kWh
40–100 kWp 5,44 ct/kWh 10,25 ct/kWh

Bereits seit dem 25. Februar 2025 gibt es für neue Anlagen keine Vergütung in Stunden mit negativen Strompreisen. Diese Zeiten werden stattdessen hinten an den Förderzeitraum angehängt.

Mit diesem Wissen lassen sich die Pläne für das kommende Jahr gut einordnen.

Was sich bei der Einspeisevergütung 2027 ändern soll

Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen. Nach der ersten Lesung im September und einer Anhörung im Oktober stehen die abschließenden Beratungen im Bundestag noch aus.

Bestandsschutz bis zum Jahresende

Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält die feste Vergütung nach heutigem Recht.

Ein überhasteter Kauf lohnt sich trotzdem nicht. Gerade bei einer Finanzierung zählen auch die aktuellen Bauzinsen, die zuletzt wieder über 4 Prozent lagen.

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Übergangszahlung statt fester Vergütung

Laut Entwurf sollen neue Kleinanlagen ab 2027 für höchstens 36 Monate eine reduzierte Zahlung erhalten. Für Inbetriebnahmen bis Ende Juli 2027 sind 5,2 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen, danach sinkt der Startwert halbjährlich.

Welche Anlagen die Übergangszahlung nutzen können, soll von Leistung und Inbetriebnahmejahr abhängen. Die genauen Grenzen stehen erst mit dem fertigen Gesetz fest.

Direktvermarktung mit Bonus

Danach soll der überschüssige Strom über Dienstleister an der Strombörse verkauft werden. Für kleinere Anlagen ist dabei ein Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für bis zu 48 Monate vorgesehen.

Begrenzte Einspeisung für neue Anlagen

Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen künftig höchstens die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Den Rest gilt es selbst zu verbrauchen, zu speichern oder abzuregeln.

Ein Batteriespeicher für die Solaranlage gewinnt dadurch an Bedeutung. In einem typischen Einfamilienhaus kann er den Autarkiegrad von etwa 25–30 auf bis zu 70 Prozent steigern.

Was heißt das nun für alle, die über eine Solaranlage nachdenken?

Tipps für Solaranlagen ab dem neuen Jahr

Auch ohne feste Vergütung kann sich Photovoltaik lohnen, denn jede selbst genutzte Kilowattstunde spart teuren Netzstrom. Einige Punkte helfen bei der Planung:

  • Angebote mehrerer Betriebe vergleichen und Lieferzeiten realistisch einplanen.
  • Die Anlagengröße am eigenen Verbrauch ausrichten, nicht an der maximalen Einspeisung.
  • Wärmepumpe, E-Auto oder Speicher als Möglichkeiten für mehr Eigenverbrauch prüfen.
  • Den Fortgang des Gesetzes verfolgen, bevor ein Vertrag für 2027 unterschrieben wird.

Für die Wirtschaftlichkeit lohnt es sich, die Investition über die gesamte Laufzeit durchzurechnen. Ein einfacher Zinseszinsrechner zeigt zum Beispiel, was das Geld alternativ erwirtschaften könnte.

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Zum Schluss die wichtigsten Erkenntnisse noch einmal gebündelt.

Fazit zur Einspeisevergütung 2027

Die Einspeisevergütung 2027 dürfte für neue Kleinanlagen nur noch als befristete Übergangslösung existieren. Bestehende Anlagen und alle, die bis Jahresende ans Netz gehen, behalten ihre feste Vergütung.

Solarstrom vom eigenen Dach bleibt dennoch attraktiv, wenn möglichst viel davon im Haus verbraucht wird. Eine durchdachte Planung bringt deshalb mehr als ein Wettlauf gegen den Stichtag.

Häufige Fragen zur Vergütung von Solarstrom

Drei Fragen tauchen rund um das Thema besonders oft auf.

Verlieren bestehende Anlagen ihre Vergütung?
Nein, laut Entwurf behalten Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 ihre feste Vergütung für 20 Jahre. Die Reform betrifft nur neue Anlagen.

Ist die Reform schon beschlossen?
Nein, bislang gibt es nur den Regierungsentwurf. Der Bundestag muss noch abschließend abstimmen, auch der Bundesrat ist erneut beteiligt. Zudem braucht das Modell die Zustimmung der EU-Kommission.

Was passiert bei negativen Strompreisen?
Neue Anlagen erhalten in diesen Stunden schon heute keine Vergütung. Die ausgefallenen Zeiten werden an das Ende des Förderzeitraums angehängt.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens Ende Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung, alle Angaben ohne Gewähr.

Artikelbild: Bill Mead / Unsplash